Jahresrechnung 2019; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 06.10.2020 | ö | beschließend | 4.2 |
Beschluss
b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 22.09.2020 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Nachdem die Rechnungsprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, wurde die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Datenstand vom 16.11.2020 10:16 Uhr