Vermögensbuchführung; Herabsetzung des kalkulatiorischen Zinssatzes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 06.10.2020 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten von 3,50 % auf 3,25 % ab dem VM-Jahr 2019 herabzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat beschloss, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten von 3,50 % auf 3,25 % ab dem VM-Jahr 2019 herabzusetzen.
Datenstand vom 16.11.2020 10:16 Uhr