Ergänzungssatzung Koppenwind, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung folgender Ergänzungssatzung:

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist i.V.m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende

Ergänzungssatzung:

§ 1
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Koppenwind werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M1:1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gem. § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkraftreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Koppenwind Nähe Klosterweg.

Datenstand vom 08.02.2021 17:04 Uhr