Bauplanungsrecht, Ergänzungssatzung Koppenwind, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauhenebrach hat die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB behandelt.
Den Abwägungsvorschlagen wird insgesamt gefolgt.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen. Die Entwurfsplanung wird entsprechend geändert. Anschließend erfolgt eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nrn 2 und 3 BauG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Ergänzungssatzung Koppenwind
Im Gemeinderat fand die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen statt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Ergänzung sollen eingearbeitet und eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher belange durchgeführt werden.

Datenstand vom 28.09.2021 11:58 Uhr