Zuwendung für den erstmaligen Bau von Regenwassernutzungsanlagen, Aktualisierung der gemeindlichen Zuschussrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine gemeindliche Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne nachfolgenden Kriterien:
Einbau neuer Behälter
Mindestgröße 6 m³ Gesamtspeichervolumen
Pauschale Zuwendung: 75,00 €/m³ Speichervolumen
Höchstbetrag der Zuwendung: 750,00 €
Einmalige Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne.
Förderzeitraum: rückwirkend ab 01.01.2020

Förderungen nach den bisherigen Kriterien werden für die Vergangenheit rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2013 – 31.12.2019 gewährt. Anträge hierfür sollen baldmöglichst gestellt werden.

Die Beschlüsse Nr. 192 v. 08.12.1998 und Nr. 39 v. 23.03.1999 werden dahingehend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Die seit 1998 bestehende gemeindliche Zuschussregelung für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen wurden aktualisiert. Für die Bezuschussung der erstmaligen Errichtung einer Regenwasserzisterne gelten folgende Kriterien:
Einbau neuer Behälter
Mindestgröße 6 m³ Gesamtspeichervolumen
Pauschale Zuwendung: 75,00 €/m³ Speichervolumen
Höchstbetrag der Zuwendung: 750,00 €
Einmalige Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne.
Es werden Maßnahmen rückwirkend ab 01.01.2020 gefördert.

Für Regenwasserzisternen, die zwischen 2013 und 2019 gebaut und für die noch kein Zuschuss bei der Gemeinde beantragt wurde, gelten die bisher gültigen Vorschriften:
Mindestgröße des Regenwasserspeichers: 6 m³
Förderbetrag: 10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 250 €

In beiden Fällen beantragen Sie bitte den Zuschuss schriftlich bei der Gemeinde und fügen die notwendigen Nachweise über die Kosten bzw. das Fassungsvermögen des/der Behälter bei. Die Antragsvordrucke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. stehen auf der Homepage zur Verfügung.

Datenstand vom 28.09.2021 11:58 Uhr