BV-Nr. 28/2021, Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.6

Beschluss 1

BV-Nr.:        28/2021
Bauvorhaben: Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach, Fl.Nr. 539/1
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag als auch zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV“ Untersteinbach, wird befreit hinsichtlich
II.2 Garagen, Wandhöhe im Mittel nicht höher als 3 m
Wandhöhe der Grenzgarage überschreitet die festgesetzten 3 m.
I.3. Bauweise, Baugrenze, Stellung der baulichen Anlagen:
Garage liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze in Richtung Westen
5 m Abstand zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche
Verringerung des Abstandes auf 3 m lt. Stellplatzverordnung hin zum Zufahrtsgrundstück.
Stellung der Garage
Die zusätzliche Garage soll an anderer Stelle errichtet werden.

Die extensive Dachbegrünung wie für Garagen mit einer Dachneigung unter 15° ist im Bebauungsplan festgesetzt.

Zufahrt über Fl.Nr. 536/7
Die derzeitige Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Anliegern Hirt/Tuchart und Scharf/Greb soll nach vorheriger Absprache mit den Vertragsparteien gekündigt werden.
Über die Nutzung als Zufahrt ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 2

BV-Nr.:        28/2021
Bauvorhaben: Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach, Fl.Nr. 539/1
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt zu erklären, dass die Hälfte, mind. jedoch 1,50 m, des erforderlichen Grenzabstandes eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung einer Grenzgarage in Untersteinbach.

Datenstand vom 04.10.2021 11:24 Uhr