Bau einer Brennstoffzelle als Netzersatzanlage, Installation Richtfunktechnik in Untersteinbach, Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Verordnung über das Wasserschutzgebiet und auf naturparkrechtliche Erlaubnis nach § 7 der Verordnung über den Naturpark Steigerwald für den Bau und Betrieb einer Brennstoffzelle als Netzersatzanlage (BZNEA) und die Installation eigener Richtfunktechnik durch das Bayerische Landeskriminalamt – Autorisierte Stelle – auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 Gem. Untersteinbach zur Kenntnis genommen und beschließt, unter der Auflage, dass die Fassade der zu errichtenden Einhausung des Technikschranks mit einem natürlichen Baumaterial (Holz) zu verkleiden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 Gem. Untersteinbach (Am Forst) soll eine Brennstoffzelle als Netzersatzanlage und eine neue Richtfunktechnik eingebaut werden. Der Gemeinderat erteilte zum Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Verordnung über das Wasserschutzgebiet und auf naturparkrechtliche Erlaubnis nach § 7 der Verordnung über den Naturpark Steigerwald sein Einvernehmen.
Datenstand vom 04.10.2021 11:24 Uhr