Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 9.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende 

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                5.669.058 €

und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                3.060.950 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
       a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        430 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        320 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       nach dem Gewerbeertrag                                                        300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 wurden diskutiert und beschlossen. Die Haushaltssatzung wird ortsüblich bekanntgemacht.

Der Gemeinderat beschloss folgende 

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                5.669.058 €

und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                3.060.950 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
       a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        430 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        320 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       nach dem Gewerbeertrag                                                        300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Datenstand vom 04.10.2021 11:24 Uhr