Erlass einer Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern im Corona-Schnelltestzentrum (Entschädigungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern im Corona-Schnelltestzentrum
(Entschädigungssatzung)

Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 1 und 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende Satzung:

§ 1 Allgemeines

  1. Die Gemeinde Rauhenebrach betreibt ein Schnelltestzentrum mit der Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV).

§ 2 Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer

  1. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer erstreckt sich auf die Mitarbeit im Corona-Schnelltestzentrum Rauhenebrach.
  2. Die ehrenamtlichen Helfer erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung je volle Stunde der regulären Öffnungszeiten 10,00 €.

§ 3 Inkraftreten

Diese Satzung tritt rückwirkend mit der Aufnahme des Betriebes des Testzentrums Rauhenebrach am 19.04.2021 in Kraft.

Rauhenebrach,


Bäuerlein
1.Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.09.2021 16:04 Uhr