Erlass einer Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern im Corona-Schnelltestzentrum (Entschädigungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern im Corona-Schnelltestzentrum
(Entschädigungssatzung)
Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 1 und 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
- Die Gemeinde Rauhenebrach betreibt ein Schnelltestzentrum mit der Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV).
§ 2 Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer
- Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer erstreckt sich auf die Mitarbeit im Corona-Schnelltestzentrum Rauhenebrach.
- Die ehrenamtlichen Helfer erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung je volle Stunde der regulären Öffnungszeiten 10,00 €.
§ 3 Inkraftreten
Diese Satzung tritt rückwirkend mit der Aufnahme des Betriebes des Testzentrums Rauhenebrach am 19.04.2021 in Kraft.
Rauhenebrach,
Bäuerlein
1.Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.09.2021 16:04 Uhr