Vereine, SC Koppenwind; Übernahme einer Bürgschaft zur Zwischenfinanzierung der Flutlichtanlage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 27.07.2021 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben des SC Koppenwind zur Errichtung einer Flutlichtanlage zur Kenntnis genommen. Zur Absicherung einer Zwischenfinanzierung bei der Bank übernimmt die Gemeinde eine Bürgschaft in einer Höhe von bis zu max. 40.000,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2021 16:04 Uhr