Beitragsrecht, Beitragspflichtigen Geschossflächen bei mehreren Gebäudeteilen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Beitragserhebung von Nebengebäude, Garagen usw., die für sich selbst keine Beitragspflicht hinsichtlich ihrer Geschossfläche begründen, jedoch durch eine Überdachung und Zugangstüren verbunden sind folgendes Vorgehen:

Der Übergang und die Zugangstüren zu beiden Gebäudeteilen begründen eine Gebäudeeinheit auch dann, wenn
der Gebäudeübergang/-durchgang an drei Seiten geschlossen ist oder geschlossen werden kann und sich beide Zugangstüren innerhalb dieses Durchgangs befinden. (Bisherige Regelung)
Eine mögliche Beitragsverjährung kann ggf. nicht ausgeschlossen werden. 

Diese Regelung gilt bis eindeutige gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien aus der Rechtsprechung vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 08:17 Uhr