Kindergarten, Elternbeitragsersatz, Antrag auf Übernahme des kommunalen Anteils
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Kindergartenvereins St. Sebastian Prölsdorf auf kommunalem Anteil des Elternbeitragsersatzes nicht stattzugeben, da bereits der staatliche Anteil des Elternbeitragsersatzes höher ist als die tatsächlichen Elternbeiträge. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Kindergärten, bei denen der staatliche Anteil des Elternbeitragsersatzes höher ist als die tatsächlichen Elternbeiträge in diesem Zeitraum.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Kommunaler Anteil Elternbeitragsersatz für Kindergärten
Beim Elternbeitragsersatz handelt es sich um eine finanzielle Rückzahlung von Elternbeiträge, die von den Eltern bezahlt wurden, obwohl aufgrund von Corona die Kindertageseinrichtungen zeitweise geschlossen waren. Die Eltern sollen nicht mit einer Zahlung belastet werden, für die sie keine Betreuungsleistung erhalten oder in Anspruch genommen haben. Der Freistaat Bayern unterstützt dies mit einer Pauschale. Berechnungsgrundlage ist ein ermittelter durchschnittlicher Beitragssatz. Ein weiterer Betrag kann freiwillig durch die Gemeinden übernommen werden.
Der Gemeinderat beschloss, den Auszahlung des freiwilligen Gemeindeanteils nicht zu gewähren, solange der bereits ausgezahlte staatliche Elternbeitragsersatz durch den Freistaat Bayern die tatsächlichen Elternbeiträge übersteigt.
Datenstand vom 25.01.2022 08:17 Uhr