BVNr. 19/2015; Umnutzung von Räumen als Praxis- und Seminarräume im ehemaligen Schulhaus Theinheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2015. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu erklären:
Bauvorhaben:                BVNr. 19/2015, Umnutzung ehemaliger Wohn- und Schulräume im Erd- und                        Obergeschoß
Grundstück:                Fl.Nr. 48 Gemarkung Theinheim, Schulterbachstraße 17
Neue Nutzung:        Praxis-, Seminar- und Beherbergungsräume für eine Heil- und
                       Beratungspraxis
Bauherr:                Simmel Nicole
Soweit die Bauherrin die erforderlichen Stellplätze nicht bereitstellen kann, beschließt der Gemeinderat die Ablösung gemäß Art. 47 Abs. 3 Ziffer 3 Bayerische Bauordnung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.10.2015 10:34 Uhr