Grundwasserentnahme; Anzeige einer Brunnenbohrung, Koppenwind Fl.Nr. 86
Daten angezeigt aus Sitzung: 08/2015. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 08/2015. Sitzung des Gemeinderates | 09.09.2015 | ö | beschließend | 5.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat von der geplanten Brunnenbohrung auf dem Grundstück Fl.Nr. 85 Gem. Koppenwind durch Herrn Thomas Reitz Kenntnis genommen. Belange der Gemeinde bezüglich der vorgesehenen Grundwasserentnahme zum Gartengießen bestehen derzeit nicht.
Die erforderliche widerrufliche Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung der Gemeinde für den angegebenen Verwendungszweck wird bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 07.10.2015 10:34 Uhr