Straßenausbaubeitragssatzung; 1. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10/2015. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)
Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende
Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 12.02.2003 wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„Grundstücke im Außenbereich, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, werden mit 5 v. H. der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. Für Grundstücke im Außenbereich, die bebaut sind oder gewerblich genutzt werden, gilt Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 03.02.2016 08:52 Uhr