BV Nr. 01/2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geusfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.4

Beschluss

BV-Nr.:        01/2022
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Fl.Nr. 97/2 Gem. Geusfeld (Am Gründlein 1)
Bauherren:        Neubert Lea-Malin und Koschke Oliver, Michelinstraße 27, 96103 Hallstadt


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hofäcker III“ sowie „Hofäcker III 1. Änderung“ Geusfeld zuzustimmen: 4.0 Geschossigkeit (Zahl der Vollgeschosse II) aufgrund Bezugsfall, 4.3. Dachdeckungsmaterial, 4.6 Fensterformate, 9.1 Traufhöhe, 9.2 Dachneigung Wohnhaus und Garage, 5.0 Nebenanlagen (Abweichung Dachform und Dachneigung zum Hauptgebäude)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geusfeld.

Datenstand vom 19.07.2022 09:13 Uhr