Ortsrecht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 03.05.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung vom 18.01.2022 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016:

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Satzung 
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016 wird wie folgt geändert:

  1. Der bisherige § 16 wird neuer § 17.

  1. Es wird folgender neuer § 16 eingefügt:
§ 16
Übergangsregelung
  1. Alle unter dem der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.09.1995 vorangegangenen Satzungsrecht verwirklichten Beitragstatbestände werden als abgeschlossen betrachtet.
  2. Für die in Absatz 1 bezeichneten Beitragstatbestände gilt für den Nacherhebungsfall Folgendes:
  1. Bei bebauten Grundstücken werden im Nacherhebungsfall die zum Stichtag 01.01.2022 festgestellten beitragspflichtigen Geschossflächen als abgegolten zugrunde gelegt.
  2. Bei unbebauten Grundstücken wird im Nacherhebungsfall ein Viertel der Grundstücksfläche als abgegoltene Geschossfläche zugrunde gelegt.
  3. Sollte sich im Einzelfall insbesondere in den Fällen nach Absatz 2 Buchstabe a) und b) eine unbillige Härte ergeben, ist diese einer angemessenen Lösung zuzuführen.
  1. Im Übrigen bleibt es bei der Anwendung dieser Satzung.
  2. Die Wirksamkeit dieser Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist auch für den Fall einer etwaigen Unwirksamkeit dieser Übergangsregelung gewollt.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016 zu ändern.
In den vergangenen Jahrzehnten waren in den im Laufe der Zeit gültigen Satzungen unterschiedliche Maßstäbe für die Abrechnung der beitragspflichtigen Geschossfläche festgesetzt. Um eine Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer herbeizuführen, soll künftig auch bei solchen Altfällen die tatsächliche Quadratmeterzahl der vorhandenen Geschossfläche maßgebend sein. Alle künftig entstehenden Flächen werden damit für Wasser und Kanal beitragspflichtig. (Zu Nacherhebungen der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal kommt es z.B. bei einer Vergrößerung der Geschossfläche durch Wohnhauserweiterung, Dachgeschossausbau, div. Anbauten usw.)

Datenstand vom 19.07.2022 09:13 Uhr