Bauleitplanung, Geusfeld Hofäcker II 1. Änderung, Billigungs- und Auslegungsentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung Hofäcker II in Geusfeld in der Fassung vom 02.08.2022 zur Kenntnis genommen und beschließt diesen zu billigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Hofäcker II in Geusfeld wurde die Entwurfsplanung vom 02.08.2022 gebilligt. Diese wird demnächst in einer Beteiligungsphase für jedermann zur Einsicht ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

Datenstand vom 26.09.2022 10:55 Uhr