Erhebung von Vorauszahlungen nach der Verbesserungsbeitragssatzung VES/EWS


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07. Sitzung des Gemeinderates 07.06.2016 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf den in der beschlossenen Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rauhenebrach vom 07.06.2016 (VES/EWS) festgelegten vorläufigen Verbesserungsbeitrag eine Vorauszahlung in zwei Raten von jeweils 45 % des sich nach dieser Satzung ergebenden Beitrages zu erheben. Die Einhebung des Restbetrages erfolgt nach der Schlussabrechnung der Maßnahme mit einem gesonderten Beitragsbescheid.
Die 1. Rate wird zur Zahlung fällig am 30.10.2016, die 2. Rate am 30.05.2017.
Die Verbesserungsbeitragsbescheide erhalten das Datum vom 12.09.2016 und werden nach diesem Datum den Beitragspflichtigen bekannt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 12.01.2017 14:32 Uhr