BV-Nr. 40/2022; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Untersteinbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
BV-Nr.: 40/2022
Bauvorhaben: Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung
Baugrundstück: Fl.Nr. 535/20 Gem. Untersteinbach
Bauherr: Bäuerlein Kevin und Anna, Sudetenstraße 5, 97447 Gerolzhofen
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV, 4. Änderung, Untersteinbach“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO zu erteilen:
Punkt 2.4 folgende Festsetzungen hinsichtlich Einfriedungen:
Die Einfriedungen dürfen zu öffentlichen Verkehrsflächen hin 1,20 m nicht überschreiben. Hierauf ist der Sockel anzurechnen.
Die Sockelhöhe darf 50 cm nicht überschreiten
Einfriedungen sind zur Straße hin offen zu gestalten, geschlossene Mauern sind nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Öffentlichkeitsarbeit
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV, 4. Änderung“ zur Errichtung einer höheren Einfriedung (Stützmauer mit Zaun) in Untersteinbach.
Datenstand vom 21.03.2023 14:21 Uhr