Jahresrechnung 2021; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.03.2023 | ö | beschließend | 12.2 |
Beschluss
b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 28.02.2023 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Nachdem die Rechnungsprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, wurde die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Datenstand vom 14.12.2023 11:31 Uhr