Jahresrechnung 2021; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 12.2

Beschluss

b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 28.02.2023 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Nachdem die Rechnungsprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, wurde die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

Datenstand vom 14.12.2023 11:31 Uhr