Kirchen; Sanierung des Kirchturmes Untersteinbach, Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis - Stellungnahme, Zuschussantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum denkmalschutzrechtlichen Antrag der Kath. Kirchenstiftung Untersteinbach zur Außenrenovierung des Kirchturmes keine Einwendungen zu erheben.
Der Gemeinderat beschließt, den notwendigen Renovierungsarbeiten am Kirchturm der Kath. Pfarrkirche St. Vitus in Untersteinbach zuzustimmen und sich aufgrund der anteiligen Baulast von 50 % Prozent mit diesem Anteil an den Kosten für die Kirchturmaußensanierung, des Innenanstrichs und der Läuteanlage, nach Abzug etwaiger Zuschüsse, zu beteiligen. Etwaige Auftragserteilungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Rauhenebrach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat beschließt zum denkmalschutzrechtlichen Antrag der Kath. Kirchenstiftung Untersteinbach zur Außenrenovierung des Kirchturmes keine Einwendungen zu erheben.
Der Gemeinderat beschließt, den notwendigen Renovierungsarbeiten am Kirchturm der Kath. Pfarrkirche St. Vitus in Untersteinbach zuzustimmen und sich aufgrund der anteiligen Baulast von 50 % Prozent mit diesem Anteil an den Kosten für die Kirchturmaußensanierung, des Innenanstrichs und der Läuteanlage, nach Abzug etwaiger Zuschüsse, zu beteiligen. Etwaige Auftragserteilungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Rauhenebrach.
Datenstand vom 19.09.2023 11:07 Uhr