BV-Nr: 26/2023; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Koppenwind


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

BV-Nr.:        26/2023
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
Baugrundstück: Fl.Nr. 332/2 Gem. Koppenwind (Zum Taubenherd 8)
Bauherren:        Büttcher Heike und Christof, Am Schatter 19, 96151 Breitbrunn

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und der beantragten Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Berg 1. Änderung, Koppenwind“ zuzustimmen:
Punkt 3.0 Maß der baulichen Nutzung
Satteldach mit 22 ° Dachneigung.

Punkt 4.0 Höhe baulicher Anlagen
Traufhöhe bei E+I max. 6,0 m über best. Gelände
(Traufhöhe Gebäude: 6,83 m – 7,20 m)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in Koppenwind.

Datenstand vom 14.12.2023 11:48 Uhr