Gemeinschaftshaus Theinheim; Honorarkosten Bauplanung und Bauleitung, Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 5.5

Beschluss

Der Gemeinderat hat die 1. Abschlagszahlung des Bauplanungsbüros Josef Raab, Dr.-von-Gregel-Str. 13, 96181 Rauhenebrach i.H.v. 11.900,00 € für die Bauleitung und Bauplanung  am Gemeinschaftshaus in Theinheim zur Kenntnis genommen und beschließt diese zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat die 1. Abschlagszahlung des Bauplanungsbüros Josef Raab, Dr.-von-Gregel-Str. 13, 96181 Rauhenebrach  i.H.v. 11.900,00 € für die Bauleitung und Bauplanung am Gemeinschaftshaus in Theinheim zur Kenntnis genommen und beschlossen diese zu genehmigen.

Datenstand vom 22.02.2024 10:19 Uhr