Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach, Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Kommunales Förderprogramm „Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach“ aufzulegen. Der Erwerb von Häusern, die mind. 50 Jahre alt sind und seit mind. 12 Monaten leer stehen soll mit 10 % der Investitionskosten (max. 10.000 €) gefördert werden. Es werden nur Materialkosten gefördert. Pro Kind erhält der Erwerber einen Bonus von 1 % (max. 1.000 €). Als Mindestinvestition werden 20.000 € vorausgesetzt. Für die Bauschuttentsorgung bzw. die Abbruchkosten werden ebenfalls 10 % (max. 5.000 €) gewährt.
Die genaueren Förderkriterien sollen im Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss diskutiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

In den Gemeinden der ILE Lebensregion PLUS sollen kommunale Förderprogramme zur Innenentwicklung der Ortskerne aufgelegt werden. Der Erwerb von Häusern, die mind. 50 Jahre alt sind und seit mind. 12 Monaten leer stehen und einer Selbstnutzung zugeführt werden sollen, soll mit 10 % der Investitionskosten (max. 10.000 €) gefördert werden. Es werden nur Materialkosten gefördert. Pro Kind erhält der Erwerber einen Bonus von 1 % (max. 1.000 €). 
Als Mindestinvestition werden 20.000 € vorausgesetzt.
Für die Bauschuttentsorgung bzw. die Abbruchkosten werden ebenfalls 10 % (max. 5.000 €) gewährt.
Die genaueren Förderkriterien bzw. die Anpassung derselben werden im Bauausschuss diskutiert.

Datenstand vom 24.06.2024 14:06 Uhr