Bauplanungsrecht, Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Entwurfsplanung, Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Fürnbach II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Entwurf der Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Fürnbach II“ mit Begründung in der Fassung vom 11.06.2024, sowie den Grünordnungsplan mit Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Beurteilung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2024 zur Kenntnis genommen und beschließt diese zu billigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sowie der Grünordnungsplan mit Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Beurteilung und Umweltbericht sind Bestandteile dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Für die Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Fürnbach II“ wurde die Entwurfsplanung vom 11.06.2024 gebilligt. Diese wird demnächst in einer frühzeitigen Beteiligungsphase für jedermann zur Einsicht ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
Datenstand vom 02.09.2024 17:43 Uhr