Abwasserbeseitigung, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Projekt Stelzenhäuser im Steigerwald
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag der Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald GmbH & Co. KG vom 18.07.2024 auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 der Entwässerungssatzung für das Bauvorhaben Stelzenhäuser im Steigerwald zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt, der Entwässerung der Baumhaussiedlung mittels Kleinkläranlagen zuzustimmen und beabsichtigt bei Erfüllung der notwendigen technischen Anforderungen und der rechtlichen Voraussetzungen eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 EWS zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat den Antrag der Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald GmbH & Co. KG vom 18.07.2024 auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 der Entwässerungssatzung für das Bauvorhaben Stelzenhäuser im Steigerwald zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Entwässerung der Baumhaussiedlung mittels Kleinkläranlagen zuzustimmen und beabsichtigt bei Erfüllung der notwendigen technischen Anforderungen und der rechtlichen Voraussetzungen eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 EWS zu erteilen.
Datenstand vom 23.09.2024 08:53 Uhr