Antrag auf Naturparkrechtliche Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung für verschiedene Leitungsverlegungen im Gemeindegebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat folgende Anträge auf naturparkrechtliche Erlaubnis nach der Verordnung über den Naturpark Steigerwald zur Kenntnis genommen und beschließt, diesen zuzustimmen:
Vodafone Deutschland GmbH (durch C-Protec GmbH & Co. KG) im Rahmen des Ausbaus des Glasfasernetzes Bayern (Trasse Untersteinbach – Unterschleichach). Erschließung der bestehenden Sendeeinrichtung mittels erdverlegter Leitungen, hier: Sendeeinrichtung am Forst in Untersteinbach, Fl.Nr. 618/1 und 634.
Vodafone Deutschland GmbH (durch Fa. Höpfinger Ampfing) im Rahmen des Kundenprojekts Bayern zur Erweiterung von Telekommunikationsanlagen. Die Arbeiten sollen im Pflug- und Spülbohrverfahren durchgeführt werden. Es sind in unserer Gemeinde mehrere Grundstücke in den Gemarkungen Fabrik-Schleichacher Forst-NO, Theinheim und Untersteinbach betroffen.
Vodafone Deutschland GmbH (durch Fa. Höpfinger Ampfing) im Rahmen des Kundenprojekts Bayern zur Erweiterung von Telekommunikationsanlagen (Trasse Ebrach – Theinheim).
Deutsche Funkturm GmbH für die Aufstellung eines provisorischen Mastes in Geusfeld, Fl.Nr. 977.
Vodafone Deutschland GmbH (durch Fa. Höpfinger Ampfing) im Rahmen des Kundenprojekts Bayern zur Erweiterung von Telekommunikationsanlagen (Trasse Tretzendorf – Theinheim).
Für folgendes Vorhaben wird außerdem das Einverständnis zur Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung erteilt:
Vodafone Deutschland GmbH (durch C-Protec GmbH & Co. KG) im Rahmen des Ausbaus des Glasfasernetzes Bayern (Trasse Untersteinbach – Unterschleichach). Erschließung der bestehenden Sendeeinrichtung mittels erdverlegter Leitungen, hier: Sendeeinrichtung am Forst in Untersteinbach, Fl.Nr. 618/1 und 634.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 14:50 Uhr