Steinbruch Obersteinbach, Immissionsschutzrechtliche Erlaubnis, Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruches „Hinterer Kämmerleinsrangen“ durch die Firma Graser Vermögensgesellschaft mbH, Robert-Pfleger-Str. 25, 96052 Bamberg zur Kenntnis genommen. Er beschließt, gegen das Vorhaben keine Einwendungen zu erheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
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Die Zu- und Abfahrt erfolgt ab der westlichen OD-Grenze von Obersteinbach bis zur Staatswaldgrenze über einen Feld- und Waldweg der Gemeinde Rauhenebrach. Der Unterhalt dieses Weges wird für die Nutzungsdauer anteilig von der Antragstellerin übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit der Gemeinde Rauhenebrach abzuschließen.
- Die in Punkt 7.0 des Erläuterungsberichtes vorgesehene Verwendung des Abraumes bei kommunalen Maßnahmen (z.B. im Rohrleitungsbau) wird gestrichen. Es wird keine Abfuhr des Abraumes über gemeindliche Straßen und Wege erlaubt.
- Das gemeindliche Einvernehmen bezieht sich nur auf die Erweiterungsfläche von 2.550 m².
- Beginn und Ende jeder Abbauphase sind der Gemeinde Rauhenebrach rechtzeitig bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruches „Hinterer Kämmerleinsrangen“ um 2.550 m² durch die Firma Graser Vermögensgesellschaft mbH, Robert-Pfleger-Str. 25, 96052 Bamberg zur Kenntnis genommen. Er beschließt, gegen das Vorhaben keine Einwendungen zu erheben.
Datenstand vom 01.03.2018 09:45 Uhr