Jahresrechnung 2016; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01/2018. Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01/2018. Sitzung des Gemeinderates 16.01.2018 ö 3

Beschluss 1

Feststellung der Jahresrechnung

Der Gemeinderat hat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis genommen. Wesentliche Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben. Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamt-
haushalt
EUR
Einnahmen



Solleinnahmen
4.908.973,82
3.597.657,82
8.506.631,64
+ neuer HH-Einnnahmereste



- Abgang alter HH-Einnahmereste
0
0,00
0,00
- Abgang alter Kassen-Einnahmereste
295,00
0,00
295,00
Bereinigte Soll-Einnahmen
4.908.678,82
3.597.657,82
8.506.336,64




Ausgaben



Sollausgaben
4.908.678,82
3.597.657,82
8.506.336,64
+ neuer HH-Ausgabereste



- Abgang alter HH-
  Ausgabereste



- Abgang alter Kassen-Ausgabereste



Bereinigte Soll-Ausgaben
4.908.678,82
3.597.657,82
8.506.336,64
Unterschied:
0,00
0,00
0,00





Rechn.ergebnis


Zuführung vom VwHH zum VmHH
534.162,04


Zuführung an die allgemeine Rücklage
1.212.497,18


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
759.031,42


Nettozuführung
453.465,76






Haushaltsvergleich:
HH-Ansatz
Rechnungsergebnis
Differenz
Verwaltungshaushalt
4.740.250,00
4.908.678,82
168.428,82
Vermögenshaushalt
4.611.130,00
3.597.657,82
- 1.013.472,18
Gesamthaushalt
9.351.380,00
8.506.336,64
- 845.043,36





Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entlastung der Jahresrechnung

Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 23.10.2017 und 24.10.2017 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2016 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis genommen. Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 23.10.2017 und 24.10.2017 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2016 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Datenstand vom 01.03.2018 09:46 Uhr