Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, für den nachfolgend aufgeführten Straßenzug (Geltungsbereich) im Gemeindeteil Falsbrunn folgenden Straßennamen zu vergeben.
„St.-Wendelin-Straße“
Ortsdurchfahrt (St2274)
Beginn: Westliche Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn (St2274), Ortseingang aus Richtung Theinheim
Ende: Östliche Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn (St2274), Ortsausgang Richtung Prölsdorf (344,20 m)
einschließlich:
- Teilfläche Fl.Nr. 31 Gem. Falsbrunn
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: nordöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 32 (Länge: 40 m),
- Fl.Nr. 74 Gem. Falsbrunn (Zufahrt zu den Grundstücken Deschner und Vetter)
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: östliche Grundstücksgrenze, Länge 39,35 m)
- Fl.Nr. 59/3 Gem. Falsbrunn (Zufahrt Spielplatz)
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: Fl.Nr. 366 („Rauhe Ebrach“), Länge: 77 m
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, für den nachfolgend aufgeführten Straßenzug (Geltungsbereich) im Gemeindeteil Falsbrunn folgenden Straßennamen zu vergeben.
„Talleite“
Ortsstraße
Fl.Nr. 59 Gem. Falsbrunn
Beginn: Einmündung in die Staatsstraße St2274, Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn
Ende im Norden: Fl.Nr. 499 Gem. Falsbrunn, Länge 102,4 m
Ende Richtung Osten/Nord: Südöstlicher Grenzpunkt des Grundstückes Fl.Nr. 410/5 Gem. Falsbrunn, Länge 256,25 m
Ende Richtung Osten/Süd: östliches Ende der Einfahrt auf Fl.Nr. 77, Länge 197,4 m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, für den nachfolgend aufgeführten Straßenzug (Geltungsbereich) im Gemeindeteil Falsbrunn folgenden Straßennamen zu vergeben.
„St.-Wendelin-Straße“
Ortsdurchfahrt (St2274)
Beginn: Westliche Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn (St2274), Ortseingang aus Richtung Theinheim
Ende: Östliche Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn (St2274), Ortsausgang Richtung Prölsdorf (344,20 m)
einschließlich:
- Teilfläche Fl.Nr. 31 Gem. Falsbrunn
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: nordöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 32 (Länge: 40 m),
- Fl.Nr. 74 Gem. Falsbrunn (Zufahrt zu den Grundstücken Deschner und Vetter)
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: östliche Grundstücksgrenze, Länge 39,35 m)
- Fl.Nr. 59/3 Gem. Falsbrunn (Zufahrt Spielplatz)
Beginn: Fl.Nr. 30 (St2274), Ende: Fl.Nr. 366 („Rauhe Ebrach“), Länge: 77 m
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, für den nachfolgend aufgeführten Straßenzug (Geltungsbereich) im Gemeindeteil Falsbrunn folgenden Straßennamen zu vergeben.
„Talleite“
Ortsstraße
Fl.Nr. 59 Gem. Falsbrunn
Beginn: Einmündung in die Staatsstraße St2274, Fl.Nr. 30 Gem. Falsbrunn
Ende im Norden: Fl.Nr. 499 Gem. Falsbrunn, Länge 102,4 m
Ende Richtung Osten/Nord: Südöstlicher Grenzpunkt des Grundstückes Fl.Nr. 410/5 Gem. Falsbrunn, Länge 256,25 m
Ende Richtung Osten/Süd: östliches Ende der Einfahrt auf Fl.Nr. 77, Länge 197,4 m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
In den kleineren Ortsteilen der Gemeinde Rauhenebrach werden aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse von 1985 keine Straßennamensbezeichnung geführt.
Straßennamen und Hausnummern sind wesentliche Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Sie sollen den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste und den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei dienen und die Postzustellung und den privaten Besucherverkehr erleichtern.
In letzter Zeit wurde in Falsbrunn von Seiten der Bürger vermehrt die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern gefordert. Bereits mehrmals wurde in letzter Zeit beobachtet, dass der Rettungswagen seinen Zielort nicht findet. Außerdem sind die neugebauten Häuser im Nachhinein durchnummeriert (entspricht der gesetzlichen Regelung), infolge dessen ist eine fortlaufende Nummerierung hier nicht mehr gegeben. Auch die Navigationssystem finden sich teilweise nicht zurecht. Aus gegebenem Anlass erscheint es geboten, Straßennamen und Hausnummern zu vergeben, um o.g. Ziele erreichen zu können.
Aufgrund einer im Ortsteil Falsbrunn durchgeführten Abstimmung über Straßennamen, beschloss der Gemeinderat
, folgende Straßennamen für die aufgeführten Straßenzüge zu vergeben.
1.Straßenzug: Ortsdurchfahrt
„St.-Wendelin-Straße“
2.Straßenzug: ab Einmündung an Alter Schule bis zum Ende der Bebauung
„Talleite“
Datenstand vom 10.09.2018 16:54 Uhr