Grundstückswesen; Antrag der SpVgg Untersteinbach auf Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportplatzgelände in Untersteinbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Pachtvertrag mit der SpVgg Untersteinbach e. V. vom 27.03.1991, ergänzt durch den Pachtvertrag vom 28.07.1992 und geändert durch den Pachtvertrag vom 12.03.1997 wie folgt zu ändern:

1.Absatz der Ziffer IV:
Der Pachtvertrag verlängert sich bis 31.03.2049. Er ist während dieser Laufzeit mit Ausnahme des § 554a BGB unkündbar. Das Nutzungsrecht der Anlage ist während der Laufzeit unkündbar, unabdingbar und besteht für die Vertragsdauer uneingeschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Pachtvertrag mit der SpVgg Untersteinbach e. V. wurde bis zum 31.03.2049 verlängert. Das Nutzungsrecht der Anlage ist während der Laufzeit unkündbar, unabdingbar und besteht für die Vertragsdauer uneingeschränkt.

Datenstand vom 10.01.2019 10:38 Uhr