Steinbruch Obersteinbach, Immissionsschutzrechtliche Erlaubnis, Stellungnahme der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruches „Hinterer Kämmerleinsrangen“ durch die Firma Graser Vermögensgesellschaft mbH, Robert-Pfleger-Str. 25, 96052 Bamberg zur Kenntnis genommen. Er beschließt, gegen das Vorhaben keine Einwendungen zu erheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Zu- und Abfahrt erfolgt ab der westlichen OD-Grenze von Obersteinbach bis zur Staatswaldgrenze über einen Feld- und Waldweg der Gemeinde Rauhenebrach. Der Unterhalt dieses Weges wird für die Nutzungsdauer anteilig von der Antragstellerin übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit der Gemeinde Rauhenebrach abzuschließen.
  2. Die in Punkt 7.0 des Erläuterungsberichtes vorgesehene Verwendung des Abraumes bei kommunalen Maßnahmen (z.B. im  Rohrleitungsbau) wird gestrichen. Es wird keine Abfuhr des Abraumes über gemeindliche Straßen und Wege erlaubt.
  3. Das gemeindliche Einvernehmen bezieht sich nur auf die Erweiterungsfläche von 2.550 m².
  4. Beginn und Ende jeder Abbauphase sind der Gemeinde Rauhenebrach rechtzeitig bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruches „Hinterer Kämmerleinsrangen“ um 2.550 m² durch die Firma Graser Vermögensgesellschaft mbH, Robert-Pfleger-Str. 25, 96052 Bamberg zur Kenntnis genommen. Er beschließt, gegen das Vorhaben keine Einwendungen zu erheben.

Datenstand vom 01.03.2018 09:45 Uhr