Jahresrechnung 2023; Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung ist vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gemeinderat dann zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 behandelt. Diese wird nun vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anschließend findet die Feststellung und Entlastung im Gemeinderat statt.

Datenstand vom 02.01.2025 09:56 Uhr