Wasserrecht; Brunnenbohrung in Geusfeld, Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 03.12.2024 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Brunnenbohrung und zur Wasserentnahme des Herrn Willi Keller, Geusfeld, Ebracher Weg 8, 96181 Rauhenebrach auf dem Grundstück Fl.Nr. 92/2 Gem. Geusfeld keine Einwendungen zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Zustimmende Stellungnahme zu einem wasserrechtlichen Antrag zur Brunnenbohrung und Wasserentnahme zum Gartengießen in Geusfeld.
Datenstand vom 10.03.2025 17:37 Uhr