Mehrgenerationenhof / Alte Brauerei - Beschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 8.13

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von den Inhalten der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut zum Planungsvorhaben. Diese Inhalte sind auch unmittelbar an die Vorhabensträgerin bereits weitergeleitet. In der Zwischenzeit ist im Auftrag der Vorhabensträgerin eine Baugrunduntersuchung mit Datum vom 15.09.2020 durch das Büro IMH erstellt worden. Die Ergebnisse decken sich mit den aus der Umgebung abgeleiteten Ergebnissen. Grundwasser wurde ab einer Tiefe von 6,20 m unter GOK angetroffen. Die Hinweise werden beachtet und als Festsetzung in die bestehende Planung übernommen. Die Vorhabensträgerin wird Sorge tragen, dass angesichts der sehr oberflächennahen Grundwasserschichten keine Durchdringung der schützenden Tonschichten eintritt. Sie wird weiterhin zuverlässig alle am Bauwerk beteiligten Fachfirmen auf die aufgezeigten Umstände hinweisen. Die Ableitung des Niederschlagswassers wird über eine hydraulische Berechnung abgebildet. Es ist anzumerken, dass auch aufgrund der beengten Verhältnisse Sickeranlagen im vorliegenden Fall nur bedingt umzusetzen sind. Für Sickeranlagen müsste außerdem wohl auch die aufgezeigte bindige Tonschicht durchstoßen werden. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, wird über eine örtliche oder in der Nähe ausführbare Rückhaltung die Menge der Einleitung bei Starkregen so dimensioniert, dass sich keine Überlastungen des bestehenden Ableitungssystems ergeben.
In den textlichen Festsetzungen wird redaktionell ergänzt, dass die Tiefeneingriffe bis maximal 5,5 m unter die vorhandene GOK erfolgen dürfen. Eingriffe in das Grundwasser sind unzulässig. Ein Durchstoßen der bindigen Deckschichten (Tonschicht bei ca. -4,50 unter GOK) ist zu vermeiden. Sind die Eingriffe nicht vermeidbar, sind diese auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2021 13:48 Uhr