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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 21 "Deising-Mitte" - Prüfung fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen förmliche Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.04.2021 ö 5.1

Beschluss 1

Eine persönliche Beteiligung von SM Halbig liegt auch bei der Abwägung der Stellungnahmen vor. SM Halbig kann daher an der Beratung und Abstimmung des gesamten TOP´s nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Eine persönliche Beteiligung von SM Meyer liegt bei der Abwägung der Stellungnahme der kommunalen Abfallwirtschaft vor. SM Meyer kann an der Beratung und Abstimmung über diese Stellungnahme nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Eine persönliche Beteiligung von SM Halbig liegt beim Satzungsbeschluss vor. SM Halbig kann an der Beratung und Abstimmung zum Satzungsbeschluss nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 21 „Deising-Mitte“ in der Fassung vom 23.03.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung.

Wesentlicher Inhalt der Satzung ist, für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil die Grenzen festzulegen und einzelne Außenbereichsflächen, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind, einzubeziehen.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung gem. Art. 26 Abs. 2 GO und der Bekanntmachung gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 21 „Deising-Mitte“ beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 5

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 21 „Deising-Mitte“ wird wie folgt angepasst:

Unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse sollen die Grundstücke Flurnummern 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 29/8 und 29/9 der Gemarkung Deising nun nicht mehr im Geltungsbereich der Satzung liegen.

Das Büro TB Markert wird gebeten eine entsprechende Änderung der Planung vorzunehmen. Im Anschluss daran soll eine erneute Auslegung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 25.05.2021 13:50 Uhr