Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Aicholding – Erweiterung Prunner Straße“ in der Fassung vom 16.02.2021 wird unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.
Bestandteile der Satzung sind:
- Teil A: Bebauungsplan mit planlichen und zeichnerischen Festsetzungen und Verfah-
rensübersicht
- Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
- Teil C: Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
- Anlagen: 1: Regelquerschnitte Hauptgebäude und Garagen
2: Liste heimischer Gehölzarten für die Stadt Riedenburg
3: Schalltechnische Beurteilung KEH 13, GEO.VER.S.UM vom 04.06.2018
4: Immissionsschutztechnisches Gutachten Kläranlage, hoock farny Ingenieure vom 24.05.2018
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.
Gegenstand und wesentlicher Inhalt der Planung ist, in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dringend benötigte, in das Landschaftsbild passende und durchgrünte Wohnbauparzellen zu schaffen.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung gem. Art. 26 Abs. 2 GO und der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Aicholding – Erweiterung Prunner Straße“ beauftragt.