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vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 69 "Solarpark Harlanden" mit paralleler 60. Flächennutzungsplanänderung und 41. Landschaftsplanänderung - Prüfung fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen förmliche Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.06.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von allen eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ mit integrierter Grünordnung und der parallelen 60. Flächennutzungs- und 41. Landschaftsplanänderung und beschließt die Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ in der Fassung vom 22.06.2021 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ mit integrierter Grünordnung und die Entwürfe der parallelen 60. Flächennutzungs- und 41. Landschaftsplanänderung werden jeweils in der Fassung vom 22.06.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gestattungsvertrag sowie der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „SO Solarpark Harlanden“ werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 41. Änderung des Landschaftsplans im Bereich „Solarpark Harlanden“ werden in der Fassung vom 22.06.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ wird in der Fassung vom 22.06.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 7

Die Verwaltung wird mit
  • der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger,
  • der Einholung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB,
  • der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach § 26 Abs. 2 GO,
  • der anschließenden Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 5 i. V. m. § 6a Abs. 2 BauGB und
  • der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 15:45 Uhr