Der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit einem Gesamtvolumen von 22.997.500,00 €, den gleichbleibenden Hebesätzen für die Realsteuern, der festgesetzten Kreditaufnahme von 3.180.550,00 € und den Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 300.000,00 €, sowie der Aufnahme eines Kassenkredites von bis zu 1.000.000,00 € und dem vorgelegten Stellenplan 2021 wird als Haushaltssatzung 2021 der Stadt Riedenburg beschlossen. Ebenso werden der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 beschlossen.
Haushaltssatzung
der Stadt Riedenburg
(Landkreis Kelheim)
für das Haushaltsjahr 2021
I.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Riedenburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
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und Ausgaben mit
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12.891.950
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EUR
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und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
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und Ausgaben mit
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10.105.550
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EUR
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somit im Gesamthaushalt mit
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22.997.500
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EUR
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ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.180.550,- € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 300.000,- € festgesetzt (verteilt auf folgende Jahre - nur 2021: 300.000,- €).
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 345 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z. B. zu §§ 25 bis 27 und § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Kelheim, als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Riedenburg (Art. 110, 117 Abs. 1 GO), erteilte mit Schreiben vom 00.00.2021 die gem. Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung für die geplante Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt für bis zu 3.180.550,- € und für die gem. Art. 67 Abs. 4 GO erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.000,- €.
III.
Die vorstehende, vom Stadtrat der Stadt Riedenburg in seiner Sitzung am 20.07.2021 beschlossene Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i. V. mit § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Riedenburg durch Aushang an der Gemeindetafel öffentlich bekannt gemacht.
IV.
Der Haushaltsplan und diese Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen ab dem 00.00.2021 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Riedenburg, St.-Anna-Platz 2, Zimmer Nr. 1, öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).