Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Riedenburg (GS - FES)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschließend 4.4

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Riedenburg (GS – FES)


Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) folgende Satzung:


§ 1 Änderung

§ 2 Abs. 2 wird gestrichen und durch folgenden neuen Abs. 2 ersetzt:

Die Gebühr beträgt 16,32 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm).

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 09:38 Uhr