Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Altmühlmünster Hausnr. 23 (Flurnr. 72, Gemarkung Altmühlmünster)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.03.2023 ö beschließend 3.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.

Das städtische Grundstück Flurnummer 130/2, Gemarkung Altmühlmünster darf nicht überbaut werden.

Für Schäden, die am Triebwerkskanal aufgrund einer möglichen Überbauung oder bei den bzw. in Folge von Bauarbeiten entstehen, werden seitens der Stadt keine Kosten und keine Haftung übernommen.

Während der Bauphase ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum ursprünglichen Bachbett und der aktuellen Verrohrung einzuhalten um Setzungen, Verschiebungen, Undichtigkeiten oder anderweitige Beschädigungen des Fließgerinnes einschließlich der Verrohrung zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 13:57 Uhr