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Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 "Heutal 2 - Austraße"- Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen förmliche Beteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 6.2

Beschluss 1

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 „Heutal 2 – Austraße“ nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 „Heutal 2 - Austraße“ in der Fassung vom 21.12.2023 wird unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bestandteile der Satzung sind:
-        Bebauungsplan mit planlichen und zeichnerischen Festsetzungen und Verfahrensübersicht sowie der textlichen Festsetzungen und Hinweise

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
  • Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 
  • Umweltbericht gemäß §2a BauGB
  • Anlage 1: Schalltechnische Beurteilung von Verkehrsgeräuschen des Schiffsverkehrs auf dem Main-Donau-Kanal und Sportanlagenlärm von mehreren Einrichtungen südlich des Planungsgebiets, GEO.VER.S.UM vom 20.03.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird mit 
  • der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger, 
  • der Vorbereitung der Ausfertigung des Bebauungs- und Grünordnungsplans nach § 26 Abs. 2 GO und 
  • der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungs- und Grünordnungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2024 09:58 Uhr