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1. Änderung der Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2022 ö beschließend 4.4

Beschluss

1. Änderung der Verordnung der Stadt Riedenburg über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung vom 04.06.2021 (BayMBI. Nr. 382) folgende Verordnung:

§ 1 Änderung

§ 1 wird um folgende Offenhaltung ergänzt:

Tag der Offenhaltung                                Offenhaltung ist veranlasst durch
11.09.2022
von 09.00 – 18.00 Uhr                                Jahrmarkt mit Gewerbeschau & Flohmarkt

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 19:29 Uhr