1. Änderung der Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Änderung der Verordnung der Stadt Riedenburg über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022
Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung vom 04.06.2021 (BayMBI. Nr. 382) folgende Verordnung:
§ 1 Änderung
§ 1 wird um folgende Offenhaltung ergänzt:
Tag der Offenhaltung Offenhaltung ist veranlasst durch
von 09.00 – 18.00 Uhr Jahrmarkt mit Gewerbeschau & Flohmarkt
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2022 19:29 Uhr