Erlass Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan 2022 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 04.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den Haushalt 2023 in zwei nichtöffentlichen Sitzungen am 07.02. und am 07.03.2023 vorberaten. 

Der gesamte entsprechend der Vorberatungen erstellte Haushaltsentwurf ist mit der Einladung versandt worden. Der Leiter der Finanzverwaltung, Martin Obermüller, erläutert den Inhalt des Haushaltes anhand des beiliegenden Berichtes, der mittels Beamer gezeigt wird.

Ausdrücklich wird auf die mit der Haushaltssatzung zum 01.01.2023 zu beschließende Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B von 310 auf 330 und für Gewerbesteuer von 325 auf 350 hingewiesen. Die Erhöhung ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage unumgänglich. Die Kreisumlage erhöht sich gegenüber 2022 um rd. 653.000 € und die Schlüsselzuweisung vom Staat entfällt 2023 komplett (- rd. 480.000 € gegenüber 2022). Dies beruht insbesondere auf die guten Steuereinnahmen 2021. 

Die Wasser- und Kanalgebührenkalkulation läuft derzeit. Bei den Vorauszahlungen 2023 wurde eine gewisse Erhöhung der Gebühren bereits berücksichtigt. 

Leider trifft zur vorliegenden Problematik auch noch die derzeitigen Preissteigerungen sowohl im Energie- als auch im Baubereich die Gemeinde bzw. die Zweckverbände, bei denen die Gemeinde Mitglied ist. 

Bei der Kreisumlage (im Gegensatz zu den bei Zweckverbänden) gibt es keine Unterscheidung zu Betriebs- und Investitionskosten. Insbesondere bei der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde muss aber darauf hingewiesen werden, dass in der Kreisumlage von rd. 2,9 Mio. € eigentlich ein Anteil von rd. 400.000 € für Investitionene enthalten ist. Dieser wäre bei einer Aufteilung eigentlich im Vermögenshaushalt zu verbuchen und würde das Defizit des Verwaltungshaushaltes deutlich entlasten.

2023 kann der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen bzw. die Mindestzuführung erreicht werden. Es besteht ein Defizit von über 452.600 € das nur über die Zuführung vom Vermögenshaushalt durch die Rücklagenentnahme (u. a. noch von den Mehreinnahmen aus 2021 und 2022) ausgeglichen werden kann.

Beschluss 1

Nachdem die Haushaltssatzung verlesen wurde, beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung 2023 zu erlassen und den Haushaltsplan, mit den darin enthaltenen Angaben und Abschlussziffern aufzustellen. Der beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Kommunale Finanzplanung zur Haushaltssatzung 2023 für die Jahre 2022 – 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 10:13 Uhr