Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Dezember 2024 wurde der Art. 7 des Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert.
Mit dieser neuen Regelung sind nunmehr auch Zweitwohnungsinhaber mit Hauptwohnsitz im Ausland kurbeitragspflichtig. Das neue Gesetz führt demnach zu einer kurbeitragsrechtlichen Gleichbehandlung von Zweitwohnungsinhabern mit Hauptwohnsitz im Ausland und solchen mit Hauptwohnsitz im Inland.

Die Kurbeitragssatzung ist daher in § 1 „Beitragspflicht“ an den neuen Wortlaut des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KAG anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beiliegende Satzung zu erlassen.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 20.06.2024 außer Kraft.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2025 10:44 Uhr