Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 19.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Nachdem das Innenministerium eine neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer
erlassen hat, soll die gemeindliche Hundesteuersatzung dementsprechend angepasst werden und dabei auch die Höhe der Hundesteuer neu überlegt werden.

Der Entwurf der neuen Satzung liegt der Beschlussvorlage bei; die geänderten Textpassagen sind farblich markiert.

Ebenso liegt ein Vergleich der Hundesteuer im Verhältnis zu umliegenden Gemeinden bei. Die für Rimsting angegebenen Beträge sind die bisherigen Steuersätze.

Beschluss 1

Der Gemeinderat legt ab 01.01.2024 folgende jährlichen Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer fest:

für den ersten Hund                  60,-- € 
für den zweiten Hund                120,-- €
für jeden weiteren Hund        150,-- €
für jeden Kampfhund                800,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf beiliegende Satzung zur Erhebung der Hundesteuer einschließlich der oben festgesetzten Steuersätze. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2023 13:53 Uhr