Bootsliegeplätze Seglerhafen und Strandanlage - Neuregelung für die Abrechnung der Stromkosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 19.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stromkosten für Bootsliegeplätze sollen, wie vom Gemeinderat gewünscht, separat ausgewiesen und je nach Motorengröße berechnet werden, da die Kosten für Energie gestiegen sind und der Leistung eines Bootes Rechnung getragen werden soll.

Da der Einbau von (Zwischen-)Zählern für jeden Liegeplatz zu aufwendig und teuer wäre und eine Pauschale für alle Liegeplätze, die schon in der Liegeplatzgebühr enthalten ist nicht gewünscht ist, wird über die beiliegende Übersicht beraten.

Der Abrechnungsmodus soll ab 2024 eingeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat legt ab 01.01.2024 folgende jährliche Strompauschalen fest:
Boote, Leistung bis 2 kWh                          40,00 €
Boote, Leistung über 2 kWh bis 10 kWh        100,00 €
Boote, Leistung über 10 kWh                        300,00 €
Boote, ohne Motor                                    0,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2023 13:53 Uhr