Anfrage (formlos) zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Hochstätt" im Bereich der Flur-Nr. 1409, Gemarkung Rimsting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 16.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die formlose Anfrage zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt liegt bei.
Sie betrifft die Flur-Nr. 1409, Gemarkung Rimsting, der Teil des alten Krug-Anwesens ist.

Die geplante Gewerbeeinheit für eine Zimmerei liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Es wäre also eine Erweiterung des Bebauungsplanes notwendig.

Der Gemeinderat hatte zurückliegend jegliche Erweiterung des Bebauungsplanes in Hochstätt abgelehnt.
Abgesehen von dieser Grundsatzfrage der Bebauung außerhalb des Bebauungsplanes stellen sich maßgeblich Fragen des Immissionsschutzes. Zum einen aufgrund der von der Zimmerei ausgehenden Lärm- und Staubbelästigungen für die umliegende Bebauung andererseits aufgrund des unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes.
Ebenfalls sehr problematisch wäre die Frage der straßenmäßigen Erschließung zu beurteilen, aufgrund der schmalen Straßen und des zu engen Kurvenradius.

Das in der Anfrage dargestellte Wohnhaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Dafür wurde zuletzt 2018 ein Bauantrag im Freistellungsverfahren genehmigt (der entsprechende Lageplan liegt bei). Dieser ist zwar 2022 abgelaufen, könnte aber jederzeit neu gestellt werden. 

Im Jahr 2021 hatte sich der Gemeinderat bereits umfassend mit dem Areal des Kruganwesens befasst. Auf Grundlage der damaligen Bauanfrage der Eigentümer wurde auch eine städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde in Auftrag gegeben.
Der Beschluss vom 09.11.2021 sowie  die städtebauliche Beurteilung des Planungsbüros hohmann steinert, Übersee liegen ebenfalls bei.
Bereits innerhalb dieses Bereiches sind die Themen Immissionsschutz und Erschließung als kritisch angesehen worden. In jedem Fall wären Straßengrundabtretungen sowie ein Immissionsschutzgutachten notwendig.

Würde man jetzt die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes (der grundsätzlich in ein Gewerbegebiet gehört) zulassen, wäre die Problematik verschärft.

Beschluss

Aufgrund der dargestellten Sachlage wird die Bauanfrage mit 1: 14 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Datenstand vom 07.02.2024 10:41 Uhr