Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des Bestandsgebäudes und des bestehenden Anbaus für Wohnraum beim Anwesen Herrgottswinkel 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 06.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beim Bestandsgebäude Herrgottswinkel 1 soll ein Erweiterungsbau für den familiären Bedarf errichtet werden.
Das große Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich.
Die Antragsteller wollen die Bebaubarkeit in Form eines Vorbescheides durch das Landratsamt Rosenheim prüfen lassen.
Die genauen Beweggründe können beiliegenden Begleitschreiben entnommen werden.
Grundsätzlich ist die Schaffung von Wohnraum für den familiären Bedarf begrüßenswert.
Die rechtlichen Möglichkeiten müssen durch das Landratsamt Rosenheim geprüft werden.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid wird einstimmig abgelehnt. Dies erfolgt insbesondere zur Fristwahrung bezüglich der Genehmigungsfiktion.
Der Gemeinderat wird jedoch eine Ortseinsicht durchführen, um die städtebauliche Verträglich in Augenschein zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld mit dem Landratsamt abzuklären. Danach kann der Antrag erneut im Gremium behandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16
Datenstand vom 18.09.2024 11:13 Uhr